
Während das zweite Sternengesetz die Zusammengehörigkeit sämtlicher regelmäßiger Sternfiguren betrifft, regelt das erste Gesetz die Verhältnisse der Figuren jeweils einer Zahl. Es betrifft sozusagen das Individuelle. Als Beispiel dient hier der 48-Stern, in welchen die Umkreise der von den Schnittpunkten gebildeten Figuren (Nebensterne) eingezeichnet sind. Dabei treten die musikalischen Intervalle zwischen den Radien aufeinanderfolgender Kreisen auf, also Oktave 2:1, Quinte 3:2, Quarte 4:3 etc. (von außen nach innen). Mit anderen Worten entsprechen die Verhältnisse der Kreise den Obertönen. Ganz exakt werden diese Intervalle jedoch erst in der Unendlichkeit, welche letztlich nur als etwas Geistiges denkbar ist, erreicht. Die Sternfiguren geben aber – je höherzahliger sie werden – immer bessere Annäherungen an die idealen musikalischen Verhältnisse. Im 48-Stern ist die Annäherung bereits so gut, daß kaum noch Abweichungen von den reinen Intervallen hörbar sind, wenn die entsprechenden Verhältnisse zum Klingen gebracht werden.
Die Skulptur soll etwa 2 * 2 m groß werden. Auch hier wäre die Installation von anzuschlagenden Saiten oder Klangstäben in der Länge der Umkreisradien eine wunderbare, den Betrachter aktiv einbeziehende Ergänzung. So kann die universelle „Sphärenharmonie“, hier im Sinne einer Entsprechung von Sterngeometrie und Musik, mit Auge und Ohr, mit Verstand und Empfindung, als eine der Grundlagen unserer Welt erlebbar werden.